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Anonymous erklärt Ddos

Dienstag, Januar 24th, 2012 Gespeichert in Virtuelle-medien | 22 Kommentare »

In Deutschland wird die Beteiligung an Distributed-Denial-of-Service-Attacken als „Computersabotage” gewertet und nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet. Prinzipiell lässt sich eine DDoS-Attacke jedoch treffender mit einer Sitzblockade vergleichen. Daher sollte man sie auch dementsprechend beurteilen. Ketten sich Umweltaktivisten an Gleise, so muss der CASTOR-Transport gestoppt werden. Technisch gesehen trifft dies auch auf DDoS-Attacken zu, da man gezielt mit sinnlosen Anfragen die Server überlastet und somit deren Transport von Informationen stoppt. Diese Attacken richten keinen physischen Schaden an, sondern sollen lediglich den Betrieb der Webpräsenzen für den Zeitraum der DDos-Attacke einschränken. Sitzblockaden kann man mit Hilfe der Polizei auflösen, auch wenn diese etwas Zeit dafür benötigt. Ähnlich kann man auch DDoS-Attacken mit Hilfe von Aktualisierungen bzw. Neuinstallation von entsprechenden PlugIn’s oder der Optimierung der Firewall- und Servereinstellungen auflösen. Desweiteren ist zu berücksichtigen, dass ein Demonstrant, der sich an einer Sitzblockade beteiligt, nicht danach gefragt wird wodurch sein Handeln legitimiert wird, obwohl sein Verhalten den Tatbestand der Nötigung entspricht. Wir sehen darin einen eklatanten Widerspruch. Anonymous möchte mit diesen virtuellen Sitzblockaden seinen zivilen Widerstand gegen bestimmte Konzerne, Großunternehmen oder Teile der Regierung zum Ausdruck bringen. Ziel
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